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VGH Bayern, 30.07.2002 - 14 ZB 02.1253 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Swinger-Clubs im allgemeinen Wohngebiet
Denn selbst wenn man zugunsten der Kläger unterstellt, dass Swinger-Clubs unabhängig von etwaigen Gewinnperspektiven als Gewerbebetriebe im bauplanungsrechtlichen Sinne zu qualifizieren sind (so BayVGH vom 30.7.2002 Az. 14 ZB 02.1253: Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht nicht von ausschlaggebender Bedeutung; "entscheidend ist vielmehr, dass die Nutzung der Räume, die in der Öffentlichkeit angeboten wird, jedermann gegen ein Nutzungsentgelt zur Verfügung gestellt wird";… vgl. auch Fickert/Fieseler, BauNVO , 9. Aufl. 1998, Anm. 25 zu § 2) - nur als Gewerbebetrieb käme überhaupt eine ausnahmsweise Zulassung im allgemeinen Wohngebiet in Betracht -, verhilft dies der Klage nicht zum Erfolg, weil ein Swinger-Club in der von den Klägern betriebenen Art wohngebietsunverträglich ist.